AGB-Änderungen
Übersicht der Änderungen scouter AGB zum 01.03.2026
| AGB scouter aktuell (Stand 01.05.2025) | AGB scouter neu (ab 01.03.2026) | Textstelle |
|---|---|---|
| Der*die Kund*in haftet betragsmäßig unbegrenzt,… … wenn er*sie bei der Kontrolle von Personalausweis oder eines anderen Identitätsnachweises oder des Führerscheins gefälschte Dokumente vorgelegt hat. |
Der*die Kund*in haftet betragsmäßig unbegrenzt,… … wenn er*sie bei der Kontrolle von Personalausweis oder eines anderen Identitätsnachweises oder des Führerscheins gefälschte Dokumente vorgelegt oder scouter über seine Identität getäuscht hat. |
§ 6 Abs. 3 |
| In allen anderen Fällen haftet der*die Kund*in aufgrund der von scouter unentgeltlich gewährten Haftungsbegrenzung nur bis zur Höhe von 1.500 € je Schadensfall. | In allen anderen Fällen haftet der*die Kund*in aufgrund der von scouter unentgeltlich gewährten Haftungsbegrenzung nur bis zur Höhe von 2.000 € je Schadensfall. | § 6 Abs. 4 |
| Hat der*die Kundin die Haftung entgeltlich auf eine geringere Höhe begrenzt, so gilt die vereinbarte niedrigere Haftungsobergrenze statt der Haftungsbegrenzung auf 1.500 €. | Hat der*die Kundin die Haftung entgeltlich auf eine geringere Höhe begrenzt, so gilt die vereinbarte niedrigere Haftungsobergrenze statt der Haftungsbegrenzung auf 2.000 €. | § 6 Abs. 5 |
| Es gelten folgende Fahrtpreise: [Tabelle] |
Es gelten folgende Fahrtpreise: Startpreis je Fahrt 1,79 € [Tabelle] |
§ 9 |
| Option: Verbesserter Unfallschutz Der Verbesserte Unfallschutz senkt das Haftungsrisiko des*der Kund*in von 1500 € auf 150 € je Schadenfall. Diese Option kann für ein Jahr oder für jede Einzelbuchung abgeschlossen werden. Die unbegrenzte Haftung nach § 6 Abs. 3 bleibt davon unberührt. |
Option: Verbesserter Unfallschutz 200 € Der Verbesserte Unfallschutz 200 € senkt das Haftungsrisiko des*der Kund*in von 2.000 € auf 200 € je Schadenfall. Diese Option kann für ein Jahr oder für |
§ 9 |
| Preis pro Jahr: – Firmen und gemeinnützige Organisationen: 149 € inklusive 5 Personen. Jede weitere Person je 29 € |
Preis Verbesserter Unfallschutz 200 € pro Jahr: – Firmen und gemeinnützige Organisationen: 149 € inklusive 5 Personen. Jede weitere Person je 29 € |
§ 9 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistung scouter Carsharing zwischen dem*der Kund*in und dem Anbieter. Dies kann die einfach mobil Carsharing GmbH, Marburg, oder die Sharegroup GmbH, Marburg, sein. Der Anbieter wird im Folgenden als scouter bezeichnet. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur schriftlich wirksam. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Verzichts auf das vertragliche Schriftformerfordernis.
§ 2 Informationspflichten und -rechte
Der*die Kund*in ist verpflichtet, scouter stets auf aktuellem Stand bezüglich seiner*ihrer Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kund*innendaten entstehen, haftet der*die Kund*in, es sei denn, er*sie hat die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht zu vertreten. Der*die Kund*in ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot scouter unverzüglich bekannt zu geben. scouter tritt mit der Zurverfügungstellung von Fahrzeugen gegenüber dem*der Kund*in in Vorleistung und hat daher ein Berechtigtes Interesse an der Durchführung einer Bonitätsprüfung bei Vertragsschluss. Eine Einverständniserklärung des*der Kund*in ist im Wege einer Opt-in Abfrage im Registrierungsprozess enthalten. Ohne Einverständniserklärung kann der Registrierungsprozess nicht erfolgreich durchgeführt werden.
§ 3 Fahrtberechtigung
Die Berechtigung zur Fahrt setzt immer eine während der gesamten Dauer der Fahrt für das jeweilige Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis voraus. Fahrberechtigt ist der*die Kund*in selbst sowie jede von ihm*ihr als fahrtberechtigt bei scouter angemeldete Person sowie jede andere von der*dem Kund*in beauftragte Person, sofern der*die Kund*in mitfährt. Ist der*die Kund*in aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug selbst zu führen, entfällt die Verpflichtung des*der Kund*in, bei Fahrten beauftragter Personen selbst mitzufahren. Bei Beauftragung anderer zur Fahrt ist der*die Kund*in verpflichtet, sich vor Fahrtbeginn vom Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis des*der Beauftragten sowie dessen*deren Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Die Berechtigung zur Fahrt steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Beachtung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Ge- und Verbote, der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sowie der vertraglichen Pflichten. Das Fahrzeug darf nur auf befestigten Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs benutzt werden. Die Nutzung zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Gütertransport sowie zu rechtswidrigen Zwecken ist verboten. Der Transport von Gefahrgut ist verboten. Gefahrgut ist Material, dessen Beförderung gesetzlich verboten oder nur unter im Gefahrgutrecht benannten Bedingungen gestattet ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind Stoffe, die üblicherweise im Haushalt anfallen in haushaltsüblichen Mengen. Befindet sich ein Fahrzeug in erkennbar verkehrsunsicherem Zustand, so darf es nicht benutzt werden. Die Weitervermietung der Fahrzeuge ist verboten.
§ 4 Buchung, Stornierung, Buchungsverkürzung, Überziehung des Buchungszeitraums
Jede Buchung kann jederzeit storniert, verkürzt und, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig gebucht ist, verlängert werden. Bei Verkürzung und Storno können Entgelte gemäß der Preisliste anfallen. Dem*der Kund*in wird der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen und entgangener Gewinn die stornierte Buchung betreffend in der Summe für scouter geringer waren als die Stornovergütung. Jede Fahrzeugnutzung ohne Buchung ist vertragswidriges Verhalten mit der Haftungsfolge des § 6 Abs. 3 (unbegrenzte Haftung). Zur Vermeidung von Buchungsfehlern wird dem*der Kund*in bei telefonischer Buchung der Buchungssachverhalt am Ende des Buchungsvorgangs nochmals vorgelesen. Bestätigt der*die Kund*in das Vorgelesene, trägt er*sie ab diesem Zeitpunkt das Risiko fehlerhafter Buchungen und haftet für die daraus resultierenden Schäden.
§ 5 Fahrt
Dem*der Kund*in ist bekannt, dass die Fahrzeuge seitens scouter nicht zwischen den einzelnen Fahrten überprüft werden. Der*die Kund*in ist verpflichtet, das Fahrzeug auf ersichtliche Schäden und auf grobe Verschmutzungen zu kontrollieren und entsprechende Sachverhalte vor Fahrtantritt an scouter zu melden. Der*die Kund*in hat das Fahrzeug schonend und sachgerecht zu behandeln. Bei Verlassen des Fahrzeugs ist dieses immer zu verschließen. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.
§ 6 Haftung des*der Kund*in
(1) Es besteht kein Versicherungsvertrag zwischen Kund*in und scouter. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) finden dementsprechend im Vertragsverhältnis zwischen Kund*in und scouter keine Anwendung. Die Haftung des*der Kund*in gegenüber scouter für Schäden richtet sich nach Gesetz und diesen AGB.
(2) Sachlicher Haftungsumfang: Der*die Kund*in haftet für die Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs am Fahrzeug selbst, an fremden Fahrzeugen oder anderen fremden Sachen oder Personen entstanden sind.
(3) Betragsmäßiger Haftungsumfang: Der*die Kund*in haftet betragsmäßig unbegrenzt,
- wenn er*sie zum Schadenszeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand oder seine*ihre Verkehrstüchtigkeit durch Medikamenteneinnahme beeinträchtigt war,
- wenn er*sie das Mietfahrzeug einer nichtberechtigten Person zum Fahren überlassen hat,
- wenn eine unberechtigte Person das Fahrzeug mit Zustimmung oder Wissen des*der Kund*in fährt und der*die Kund*in nicht mit geeigneten zumutbaren Mitteln versucht hat, die Fahrt zu verhindern,
- wenn er*sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat,
- wenn der Schaden auf Fehlbedienung des Mietfahrzeugs zurückzuführen ist (Beispiele: Betankung mit falscher Kraftstoffsorte, andauerndes Fahren mit schleifender Kupplung, andauerndes Anlassen von Stromverbrauchern (z. B. Licht, Laderaum-Beleuchtung, Warnblinkanlage) während der Motor abgeschaltet ist),
- wenn der*die Kund*in das Fahrzeug fährt, ohne im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein,
- wenn er*sie bei der Registrierung falsche Daten angegeben hat, sei denn, er*sie hat die Fehlerhaftigkeit der Daten nicht zu vertreten,
- wenn er*sie bei der Kontrolle von Personalausweis oder eines anderen Identitätsnachweises oder des Führerscheins gefälschte Dokumente vorgelegt oder scouter über seine Identität getäuscht hat,
- wenn er*sie sich nach einem Unfall unerlaubt im Sinne des Strafgesetzes vom Unfallort entfernt hat, soweit die berechtigten Interessen von scouter an der Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
- für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe verursacht wurden,
- für Schäden, die während vertragswidriger Nutzung außerhalb der Mietzeit entstehen.
(4) In allen anderen Fällen haftet der*die Kund*in aufgrund der von scouter unentgeltlich gewährten Haftungsbegrenzung nur bis zur Höhe von 2.000 € je Schadensfall.
(5) Hat der*die Kundin die Haftung entgeltlich auf eine geringere Höhe begrenzt, so gilt die vereinbarte niedrigere Haftungsobergrenze statt der Haftungsbegrenzung auf 2.000 €.
§ 7 Unfälle und Schäden
(1) Unfälle sind scouter unverzüglich telefonisch (06421) 126 00 oder persönlich mitzuteilen. Andere Schadensereignisse sind unverzüglich per App, web oder telefonisch mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, stellt scouter dem*der Kund*in den entsprechenden Preis nach § 9 (Verletzung der Meldepflicht betreffend Unfälle und Schadensereignisse) in Rechnung. Dem*der Kund*in steht frei nachzuweisen, dass der Aufwand für scouter geringer oder nicht entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt scouter vorbehalten. Unfälle mit erheblichem Sachschaden oder mit Personenschaden sind zusätzlich der Polizei zu melden.
(2) Der*die Kund*in ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Er*sie hat einen schriftlichen Unfallbericht zu erstatten und im weiteren Verlauf durch unverzügliches Erstatten von Auskünften und Zugänglichmachen von Beweisen an der Bearbeitung von Unfällen und Schadensereignissen mitzuwirken. Unterbleibt diese Mitwirkung, stellt scouter dem*der Kund*in den entsprechenden Preis nach § 9 (Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Bearbeitung von Unfällen und Schadensereignissen) in Rechnung. Dem*der Kund*in steht frei nachzuweisen, dass der Aufwand für scouter geringer oder nicht entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt scouter vorbehalten.
(3) Bei einer Panne hat der*die Kund*in den scouter Service unter (06421) 126 00 zu informieren und das weitere Vorgehen abzusprechen.
§ 8 Nutzung von Fahrzeugen aus dem scouter Netzwerk
scouter hat sich vertraglich mit mehreren anderen Carsharing Anbietern darauf geeinigt, die jeweils eigenen Fahrzeuge den Kund*innen des jeweils anderen Anbieters zugänglich zu machen. Dadurch stehen dem*der Kund*in in vielen deutschen Städten Carsharing Fahrzeuge zur Verfügung, die wie scouter-eigene Fahrzeuge gebucht werden können. Für die Nutzung dieser Fahrzeuge gelten die vorliegenden Preise und Bedingungen wie bei Nutzung der scouter-eigenen Fahrzeuge. scouter bleibt alleiniger Vertragspartner des*der Kund*in.
§ 9 Preise und Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Es gelten folgende Fahrtpreise:
Startpreis je Fahrt: 1,79 €
Angebot: 500 km Paket
Der*die Kund*in hat die Möglichkeit, per Buchung in App oder web 500 Kilometer als Paket im Voraus zum Preis von 150 € zu erwerben. Ab Kauf werden dem*der Kund*in die nächsten 500 km nicht in Rechnung gestellt, sondern vom erworbenen Kilometerguthaben des Kilometerpakets abgezogen. Dies erfolgt unabhängig davon, in wie vielen und wie langen Fahrten diese 500 km in Anspruch genommen werden. Auch eine zeitliche Befristung zum Verbrauch der erworbenen Kilometer besteht nicht. Eine Rückerstattung für unverbrauchte Kilometer findet nicht statt.
Option: Verbesserter Unfallschutz 200 €
Der Verbesserte Unfallschutz 200 € senkt das Haftungsrisiko des*der Kund*in von 2.000 € auf 200 € je Schadenfall. Diese Option kann für ein Jahr oder für Einzelbuchungen abgeschlossen werden. Die unbegrenzte Haftung nach § 6 Abs. 3 bleibt davon unberührt.
Option: Verbesserter Unfallschutz 0 €
Der Verbesserte Unfallschutz 0 € senkt das Haftungsrisiko des*der Kund*in von 2.000 € auf 0 € je Schadenfall. Diese Option kann für ein Jahr abgeschlossen werden. Die unbegrenzte Haftung nach § 6 Abs. 3 bleibt davon unberührt. Für Einzelbuchungen steht diese Option nicht zur Verfügung. Für Firmen und gemeinnützige Organisationen steht diese Option nicht zur Verfügung.
Preis Verbesserter Unfallschutz 200 € pro Jahr:
- Privatpersonen: 99 €
- Familie: 99 € inklusive 3 Personen. Jede weitere Person je 29 €
- Firmen und gemeinnützige Organisationen: 149 € inklusive 5 Personen. Jede weitere Person je 29 €
Preis Verbesserter Unfallschutz 0 € pro Jahr:
- Privatpersonen: 129 €
- Familie: 129 € inklusive 3 Personen. Jede weitere Person je 39 €
Verlängert sich nach Ablauf des ersten Jahres unbefristet, kann aber jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Überzahlungen werden zurückerstattet.
Preis pro Fahrt:
8 € je angefangene 24h
Wird direkt zu einer Buchung abgeschlossen und gilt bis Buchungsende (maximal 24h).
Für Anlässe außerhalb der regulären Fahrten gelten folgende Preise:
Anlass / Preis
Telefonische Buchung / 1,50 €
Registrierung (inkl. Zugangskarte) / 29 € oder 19 € oder 0 €, je nach konkretem Angebot
Verspätete Rückgabe bis 15 Minuten / 25 € zzgl. des Zeitpreises für die überzogene Zeit gemäß Preisliste
Verspätete Rückgabe ab 15 Minuten / 50 € zzgl. des Zeitpreises für die überzogene Zeit gemäß Preisliste
Stornierung einer Fahrt (bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn) / kostenfrei
Stornierung einer Fahrt (weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn) / 25% des Zeitpreises
Ersatz scouter Karte / 5 €
Ersatz-Fahrzeugschlüssel (bzw. Äquivalent) / 250 €
Bearbeitung von Schadenmeldungen / 35 €
Service-Einsatz bei starker Verschmutzung, Rauchen etc. / Stundensatz 50 €
Service-Einsatz wg. Kund*innenverschulden, z. B. Umparken / nach Aufwand, Stundensatz 50 €
Verbrenner-Fahrzeug mit Tank weniger als 1/4 voll zurückgegeben / 15 €
Elektrofahrzeug bei Rückgabe mit Akku-Ladestand kleiner 75% nicht an Ladeeinrichtung angeschlossen / 15 €
Verletzung der Meldepflicht bei Unfällen und Schadensereignissen (§ 7 Absatz 1) / 150 €
Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Bearbeitung von Unfällen und Schadensereignissen (§ 7 Absatz 2) / 75 €
Bearbeitung von Lastschriftrückläufen / 10 €
Bearbeitung von Verkehrsverstößen, Belegen, etc. / 10 €
Bearbeitung von Vertragsverletzungen / nach Aufwand, Stundensatz 50 €
scouter ist berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines scouter entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der*die Kund*in ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass scouter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen von scouter kann der*die Kund*in nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des*der Kund*in an den Fahrzeugen, dem Fahrzeugzubehör oder den Fahrzeugpapieren wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von scouter.
§ 10 Vertragsstrafen und Haftung für Vertragsverletzungen
Für den Fall der Zurückbehaltung eines Fahrzeugs durch den*die Kund*in wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Fahrtpreises für den Zurückbehaltungszeitraum des betreffenden Fahrzeugs fällig. Der*die Kund*in haftet für vertragswidriges Verhalten einschließlich aller Folgeschäden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 11 Haftung von scouter
scouter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung durch scouter beruhen. Ebenso für Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von scouter, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten von scouter, seinen gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung von scouter ausgeschlossen. scouter ist nicht verpflichtet, zurückgelassene Gegenstände zu lagern. scouter haftet nicht für die Verschlechterung oder den Untergang zurückgelassener Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von scouter.
§ 12 Kündigung
Jede Partei kann den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen
§ 13 Gericht und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Scheckklagen, Marburg vereinbart. scouter ist auch berechtigt, am Sitz des*der Kund*in zu klagen.
Stand: 01.03.2026